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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines
Fertigungen und Lieferungen werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen durchgeführt. Der Besteller erkennt mit Erteilung eines Auftrages folgende Fertigungs-, Verkaufs- und Lieferungs­bedingungen an.
Alle mündlichen Vereinbarungen und Erklärungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich von uns bestätigt worden sind.


2. Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Form-, Stabilitäts- und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Maße, die uns von Kunden angegeben werden, gelten für uns als verbindlich. Eine Nachprüfung unsererseits muss nicht erfolgen.
Konstruktionsänderungen sind vorbehalten und zulässig, sofern hierdurch keine Nutzungsminderung eintritt.

3. Preise und Versand
Es gelten die Preise gemäß Auftragsbestätigung. Kann der Auftrag aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat (z. B. fehlende Maße etc.), nicht innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung bearbeitet werden, kann der Preis sich den veränderten Kostenfaktoren anpassen. Ein eventuell gewährter Herbstrabatt kann aus oben genannten Gründen verfallen.
Wenn nicht anders vereinbart, beziehen sich die Preise auf Materialien, Beschläge und Zubehörteile, die üblicherweise bei uns verwendet werden. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten. Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Produktionsort Prien und schließen Versicherung, Verpackung, Fracht, Transport und Aufstellung bzw. Montage nicht ein. Alle zum Versand kommenden Artikel werden, falls gewünscht, grundsätzlich auf Kosten des Empfängers gegen Verlust und Beschädigung transportversichert.
Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers. Wir entscheiden über Art und Weise des Versands, außer bei Sonderanweisungen des Kunden. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.

4. Lieferzeit und Lieferung
Lieferzeiten beginnen mit dem Tag unserer Bestellungsannahme bzw. mit dem Zeitpunkt des Zuganges der schriftlichen Auftragserteilung durch den Kunden, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens bzw. unseres Einflussbereiches liegen, wie z. B. Betriebsstörungen, Produktionsausschuss und dergl. im eigenen Betrieb oder bei Unterlieferanten, verlängern die Lieferzeit angemessen; auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten. Bei vorgenanntem Lieferungsverzug sind Schadensersatzansprüche als auch das Rücktrittsrecht des Bestellers ausgeschlossen.
Wird „persönliche Abholung“ vereinbart und der Abholtermin um 14 Tage überschritten, so sind wir berechtigt, dem Kunden die Ware auf seine Kosten zuzusenden.

5. Zahlungsbedingungen
Mit der Anzahlungsrechnung sind 50% des jeweiligen Kaufpreises im Wege der Vorauszahlung (= Anzahlung) zu leisten, der Rest des Kaufpreises wird mit dem Erhalt der Schlussrechnung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Auslandslieferungen erfolgen nur gegen Vorauskasse.
Die Durchführung des Auftrages wird so lange zurückgestellt, bis der Anzahlungsbetrag eingegangen ist. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen geleistet, sind wir berechtigt, von Auftrag bzw. Kauf zurückzutreten.
Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

6. Gewährleistung
Der Käufer hat die gelieferte Ware sofort zu überprüfen. Eine Mängelrüge ist nur innerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt der Auslieferung unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich uns gegenüber möglich. Wird die Ware im Herbst oder Winter geliefert, in der keine Überprüfung auf Stand und Verarbeitung der Segel stattfinden kann, beginnt die Gewährleistungszeit am darauffolgenden 1. Mai. Die Ware ist unverzüglich unentgeltlich zur Überprüfung der Mängel zuzusenden. Stellt sich die Rüge als berechtigt heraus, so muss uns zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung die erforderliche Zeit und Möglichkeit gewährt werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Mängel der Lieferungen haften wir durch unentgeltliche Auswechslung oder Nachbesserung solcher Teile, die bei vorschriftsmäßiger Benutzung infolge von Material- oder Verarbeitungsfehler innerhalb 24 Monaten unbrauchbar werden.
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung entfällt, wenn durch unsachgemäße Selbst- oder Fremdhilfe der Mangel entstanden oder vergrößert worden ist.
Für nachgebesserte Ware oder Ersatzlieferung auch bei Hinzuzahlung durch den Kunden gilt der ursprüngliche Kaufvertrag und die damit verbundene Gewährleistungszeit.
Für Form und Stand der gelieferten Gegenstände erhalten Sie eine Garantie von 12 Monaten. Für Schäden infolge natürlicher Abnützung sowie für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Weitere Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

7. Export
Ein Export erfolgt nur gegen Vorauskasse. Grundsätzlich wird die Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Kunde selbst die Ware in das Ausland bringen will. Die Mehrwertsteuer wird nur dann zurückgezahlt, wenn bei der Zollabwicklung an der Grenze ein Spediteur eingeschaltet wird und wir die abgestempelte „Ausfuhrerklärung“ (AE) und/bzw. oder eine „Speditionsbescheinigung“ für „Umsatzsteuerzwecke“ überstellt bekommen. Eine mehrwertsteuerfreie Berechnung erfolgt nur dann, wenn es sich bei der Lieferung von vornherein um ein Exportgeschäft handelt. Nach einschlägigen Bestimmungen ist ein Export von Artikeln für Wasserfahrzeuge dann erfüllt, wenn:
der Empfänger eine Firma oder Person mit festem Sitz im Ausland ist und der Versand durch die Post, Bahn oder Spediteur erfolgt. Ein Transport über die Grenze durch den Kunden selbst gilt nicht als Export (es sei denn, der Kunde schaltet an der Grenze zur Abwicklung der Zollformalitäten einen Spediteur ein und wir erhalten von diesem eine „Spediteursbescheinigung“ siehe oben).
Sollte trotz Einschaltung eines Spediteurs oder Versand durch einen Spediteur ein T2- oder ähnliches, für den Exportnachweis notwendiges Papier nicht bei der kontrollierenden Zollstelle wieder eingehen und die vom Spediteur geleistete Zollsicherheit in Anspruch genommen und von uns zurückverlangt wird, sind wir berechtigt, die Mehrwertsteuer und/bzw. die in Anspruch genommene Sicherheit auch noch nach 3 Jahren vom Kunden zurückzuverlangen.


8. Datenspeicherung
Wir erfüllen die Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DS-VGO). Für den Umgang mit personenbezogenen Daten gilt die Datenschutzerklärung. Diese können Sie jederzeit bei uns erfragen oder über die Webseite:
www.fritz-segel.com/impressum/datenschutz.html
einsehen.

9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Empfänger ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Weitergehende Verfügungen (Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung) sind nicht gestattet. Pfändungen der Vorbehaltswaren sind uns sofort unter Beifügung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls bekanntzugeben.
Veräußert der Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, so gelten die daraus sich ergebenden Kaufpreisforderungen mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Der Kunde ist befugt, die Forderungen einzuziehen, bis ihm dies aufgrund seines Zahlungsverzuges oder Vermögensverfalls durch uns untersagt wird. In diesem Fall hat unser Kunde auf Verlangen für jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung und eine Bestätigung seines Eigentumsvorbehaltes Dritten gegenüber nachzureichen.

10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Rosenheim.

Stand 01.10.2022